Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die unter der Marke Arthova erbracht werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Betreiberin ist im Impressum bezeichnet.
2. Angebote und Vertragsschluss
Vor jeder Stufe erhält der Kunde eine individuelle schriftliche, verbindliche Offerte. Sie bezeichnet Scope, Lieferobjekte und Abnahmekriterien, Verantwortlichkeiten, voraussichtliche Dauer sowie Gesamtinvestition der betreffenden Stufe. Der Vertrag über diese Stufe kommt mit Annahme der Offerte zustande.
3. Leistungserbringung
Die Umsetzung erfolgt nach dem Arthova System: in Stufen (Workshop, Audit, Blueprint, Implementierung, Partnership) und modular — jedes Modul geht einzeln live und wird gemessen.
Jede Stufe liefert ein eigenständiges Ergebnis. Nach ihrem Abschluss prüft der Kunde dieses anhand der vereinbarten Abnahmekriterien und entscheidet über Stop oder Go. Die nächste Stufe beginnt erst nach Annahme einer separaten Offerte.
Eine Implementierung beginnt erst, wenn Business Case, Scope, Abnahmekriterien und Verantwortlichkeiten dokumentiert sind und die Offerte für das erste Modul angenommen wurde.
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung.
4. Gesamtinvestition und Zahlung
Für jede Stufe gilt die in der angenommenen Offerte ausgewiesene Gesamtinvestition. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
5. Eigentum an Code und Daten
Sämtlicher projektspezifisch für den Kunden erstellter Code sowie alle Daten des Kunden gehören dem Kunden. Es besteht keine technologische Bindung an Arthova (kein Vendor-Lock-in).
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für die Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
7. Gewährleistung und Haftung
Arthova erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für jede Stufe werden Scope und Abnahmekriterien vor dem Start schriftlich vereinbart. Bleiben diese Kriterien aus von Arthova zu vertretenden Gründen trotz vereinbarter Nachbesserung unerfüllt, erstattet Arthova das Honorar der betroffenen Stufe. Das Leistungsversprechen gilt nicht für unbekannte spätere P&L-Effekte, fehlende Mitwirkung des Kunden oder Störungen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Arthova; Einzelheiten regelt die Offerte.
8. AI Partnership
Die AI Partnership hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Umfang, Verlängerung und Kündigungsmodalitäten regelt die Offerte.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der im Impressum ausgewiesene Sitz der Betreiberin in der Schweiz.